Antrag: Erholungsfunktion und ökologische Vielfalt am Pucher Meer erhalten

Bezirk fördert den Erhalt von Denkmälern
10. November 2021
Antrag: Erholungsfunktion und ökologische Vielfalt am Pucher Meer erhalten (II) 
26. September 2022
Alle anzeigen

Emmering Klimaneutral 2030 – Energie und Umwelt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Raff,

im Namen der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN stellen wir folgenden Antrag:

Der Stadtrat beschließt, einen regelmäßigen Bericht im zuständigen Ausschuss bzgl. der Beobachtung und Bewertung der Wasserqualität durch die zuständigen Behörden einzufordern.

Der Stadtrat beschließt, einer möglichen Verlängerung des Einleitens des sog. Waschwassers des benachbarten Kieswerks über den 31.12.2023 zu widersprechen.

Der Stadtrat beschließt, sich mit den zuständigen Behörden und den Verursachern der Verschlammung über Instandhaltungsmaßnahmen, insbesondere eine ökologische und wasserbautechnische Grundlagenermittlung sowie eine Entschlammung, zu einigen.

Begründung:

Das Pucher Meer (Größe 5,7 ha) ist ein durch Kiesabbau entstandener Baggersee, der 1997 zum Erholungsgebiet ausgebaut wurde. Die Wassertiefe betrug lt. Fischereiverein FFB vor 20 Jahren noch 17m; nach aktuellen Messungen des Fischereivereins beträgt die Wassertiefe nur noch 13m. Die Verringerung der Wassertiefe kommt durch die Einleitung des sog. Waschwassers zustande, das oberirdisch vom östlich gelegenen Kieswerk eingeleitet wird. Das LRA FFB hat der Firma Kies- und Sandwerk Anton Schwarz (heute: KRO Kiesgruben Rekultivierung Oberbayern GmbH) am 22.12.2003 und 06.05.2004 die beschränkte Erlaubnis erteilt, das bei der Kies- und Sandwäsche anfallende Waschwasser über vorgeschaltete Sandfänge und Absetzbecken sowie einen Absatzteich in das Pucher Meer einzuleiten. Im Ursprungsbescheid wurde eine Genehmigung bis zum 31.12.2023 erteilt.

Die Wirkung der vorgeschalteten Sandfänge und Becken ist jedoch unzureichend. Das Pucher Meer verschlammt zusehends und dadurch wird das ökologische Gleichgewicht des Baggersees gefährdet. Der Grund wird immer weiter mit Schlamm bedeckt, der den Grundwasserdurchfluss und damit den Wasseraustausch erheblich behindert. Das Wasser erwärmt sich und der Sauerstoffanteil geht zurück (Eutrophierung). Die dadurch vermehrte Pflanzen- und Algenproduktion wirkt sich wiederum negativ auf die Wasserqualität aus. Sie behindert die ausreichende Versorgung der übrigen Organismen mit Licht und nach Absterben der Pflanzen und Algen entziehen sie dem Wasser weiter Sauerstoff. Die ökologische Vielfalt ist dadurch erheblich gefährdet: für verschiedene Frischwasser liebende Fischarten (Salmoniden) ist der See langsam aber sicher kein Lebensraum mehr.

Zusätzlich leidet auch die Erholungsfunktion des Pucher Meeres. Im Jahr 2012 wurden erstmalig die gefährlichen Blaualgen amtlich bestätigt. Wird durch die zunehmende Verschlammung der Grundwasseraustausch weiter behindert oder gar eingestellt, kann es zu einer exponentiellen Vermehrung von Blaualgen kommen, die dann auch für Menschen, insbesondere Kleinkinder, erhebliche Gesundheitsgefahren (Haut- und Schleimhautreizungen, allergische Reaktionen, Ohrenschmerzen, Bindehautentzündung, Durchfall, Erbrechen, Kopfweh, Leberschäden, Atemwegserkrankungen) darstellen.

Um diesen Gefährdungen entgegenzuwirken ist eine regelmäßige Beobachtung und Bewertung der Wasserqualität (Monitoring) als Grundlage für Maßnahmenprogramme, die die natürliche Vielfalt an Pflanzen und Tieren in den Gewässern und die natürliche Qualität des Oberflächen- und Grundwassers sichern, notwendig. Die EU-Gesetzgebung fordert bspw. in der Wasserrahmenrichtlinie die Bewertung der ökologischen Gewässerqualität und die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen mit dem Ziel einen guten ökologischen und chemischen Zustand bis zum Jahr 2015 spätestens aber bis 2027 zu erreichen.

Um die Anforderungen der länderübergreifenden EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, sind behördenübergreifende Maßnahmen nötig, die es zeitnah einzuleiten gilt. Als GRÜNE Stadtratsfraktion begreifen wir es als unsere Aufgabe a) die biologische Vielfalt des Pucher Meeres im Sinne des Natur- und Artenschutzes zu gewährleisten und b) die Erholungs- und Freizeitfunktion für alle Bruckerinnen und Brucker langfristig zu erhalten. Beide Ziele sind mit einer dauerhaften Einleitung von Stoffen und/oder Waschwasser nicht erreichbar und somit ist das Einleiten zu untersagen sowie bis 2027 Instandhaltungsmaßnahmen, wie bspw. eine Entschlammung, zu beauftragen.

Gez. Gina Merkl, Jan Halbauer, Thomas Brückner