Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Raff,
im Namen der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN stellen wir folgenden Antrag:
Der Stadtrat beschließt die Aussetzung der Kosten für alle jährlichen Sondernutzungserlaubnisse (außer Zeitungsständer, Zigarettenautomaten, Kaugummiautomaten) für das Jahr 2021. Diese Kosten wenden den Erlaubnisinhabern für das Jahr 2022 gutgeschrieben.
Die Verwaltung schreibt zeitnah alle betreffenden Erlaubnisinhaber*innen an und informiert diese, dass eine Zahlung der SN-Gebühren erst wieder ab dem Jahr 2023 fällig wird. Für Unternehmen, die ab 2022 nicht mehr tätig sind, soll die Rückerstattung der Gebühren erfolgen.
Für einmalige Sondernutzungen im Jahr 2021 für Dekorationsgegenstände nach Nr. 7 des SNGVerZ, die für wirtschaftsfördernde Aktionen aufgestellt werden, werden keinen Kosten erhoben. Für bereits durchgeführte Aktionen werden die Kosten rückerstattet.
Begründung:
Die Corona-Krise hat die heimische Wirtschaft stark getroffen. Trotz der Rettungspakete des Bundes und Landes stehen den Unternehmerinnen und Unternehmern, den (Solo-) Selbstständigen und Betrieben immer noch vor schwierigen Zeiten. Mit einer erneuten weitestgehenden Entlastung hinsichtlich der Gebühren im öffentlichen Raum wollen wir einen kleinen Teil dazu beitragen unsere Gastronomie und Kaufleute zu unterstützen. Die hiermit bis zum Jahresende erneut befristete Gebührenreduzierung auf Null wäre ein schneller, verwaltungsmäßig einfacher und effizienter Weg die heimische Wirtschaft zu entlasten und die logische Fortsetzung unseres gemeinsamen Stadtratbeschlusses vom 31.08.2020. Die Anregungen der Stadtverwaltung, nicht die Sondernutzungssatzung (SNGVerZ) zu ändern, sondern mit einem Erlass- und Guthabensystem zu arbeiten, haben wir hiermit Rechnung getragen.