Der Stadtrat beschließt, sich um die neugeschaffene Auszeichnung „Bienenfreundliche Gemeinde“ des Bezirks Oberbayern für das Jahr 2020 zu bewerben und die verschiedenen Maßnahmen zur Erfüllung der fünf preisentscheidenden Kriterien auf den Weg zu bringen.
Fünf Kriterien muss eine Gemeinde erfüllen, um in die Auswahl der Jury zu kommen:
Darüber hinaus beschließt der Stadtrat, dass die Verwaltung im Rahmen der Bewerbung ein weitergehendes Konzept (z.B. verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, Wildbienenhotels, bienenfreundliche Auflagen in Bebauungsplänen etc.) ausarbeitet, um die Artenvielfalt im Stadtgebiet zu fördern.
Begründung:
Nach dem erfolgreichsten Volksbegehren aller Zeiten in Bayern ist es an der Zeit, die berechtigte Kritik der Landwirtschaft aufzugreifen und beim Thema Artenschutz die Kommunen mit ins Boot zu holen.
Denn wir erleben gerade den dramatischsten Artenschwund seit dem Aussterben der Dinosaurier: 43 % bzw. 32 von 76 beobachteten Libellenarten gelten als gefährdet. 45 % der 77 in Bayern verbreiteten Heuschreckenarten stehen auf der Roten Liste. 59 % bzw. 100 von 165 Tagfalterarten in Bayern sind offiziell bestandsgefährdet, 17 weitere Arten stehen auf der Vorwarnliste – Bayerns Schmetterlinge sind also weit überdurchschnittlich in ihrem Bestand gefährdet. Dazu stehen auch 42 % der 79 heimischen wildlebenden Säugetierarten aktuell auf der Roten Liste im Freistaat.
Deshalb sollte die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck als Vorbild im Landkreis voranschreiten und ein umfangreichen Maßnahmenkatalog erarbeiten und zeitnah umsetzen, um die heimische Flora und Fauna zu schützen. Im Rahmen der kommunalen Planungshoheit können Kommunen einen großen Einfluss auf die Gestaltung der eigenen Flächen nehmen und diesen Hebel sollten wir nutzen, um die Artenvielfalt in Bayern gemeinsam mit Landwirt*innen, Bürger*innen und Kommunen zu erhalten.