E-Mobilität in der Stadt fördern

© Kadir Kara, www.kadirkara.de
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5. Dezember 2016

Der Stadtrat beschließt, die Nutzung von Elektromobilen auf Grundlage des „Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG, veröffentlicht am 11.06.2015)“ zu fördern.

Konkrete Maßnahmen:

  • kostenloses Parken für Elektromobile im Stadtgebiet
  • speziell für Elektromobile reservierte Parkplätze

Begründung:

Der Stadtrat hat im Rahmen des Aktionsplans für Nachhaltige Energie im April 2012 einstimmig beshclossen Elektromobilität zu fördern. Mit dem am 11. Juni veröffentlichten Elektromobilitätsgesetz (EmoG) bietet die Bundesregierung Kommunen nun neue Wege für die Förderung von Elektromobilen an, insbesondere eine Bevorzugung beim Parken (reservierte Parkplätze, geringere oder keine Parkgebühren) und die Freigabe von für Nicht-Elektroautos normalerweise gesperrten Durchfahrten.