Volksbegehren „Betonflut eindämmen“ für nicht zulässig erklärt

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Niederlage für bayerische Heimat

Am heutigen Dienstag, den 17. Juli 2018, entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof, dass das Volksbegehren „Betonflut eindämmen“, das von einem breiten Bündnis verschiedener Organisationen und Parteien getragen wurde, nicht zulässig ist. Begründet wird die Ablehnung mit dem Eingriff in die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz (GG) in Gestalt der kommunalen Planungshoheit.

Kein guter Tag für den Natur-, Umwelt und Landschaftsschutz in Bayern, denn jeden Tag verschwinden 12 Hektar unserer schönen Heimat unter Beton und Asphalt. Das entspricht sage und schreibe 18 Fußballfeldern, die meist unwiederbringlich versiegelt werden. Bayern übernimmt damit bei der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke (Flächenverbrauch) unter den 16 Bundesländern unangefochten und mit großem Abstand den Spitzenplatz.[1]

Auch der Landkreis Fürstenfeldbruck weist stetig neue Flächen aus: Zwischen 2000 bis 2015 wurden insgesamt 1.138 ha Fläche versiegelt, das entspricht einem Anstieg von 16,5%. Pro Jahr werden 76 ha im heimischen Landkreis versiegelt (Zuwachsrate 1,1%).[2] Die Anstiege sind insofern nicht ungewöhnlich, da der Landkreis Fürstenfeldbruck als Teil der Metropolregion München hohe Anziehungskraft auf Arbeitnehmer*innen und Unternehmen hat. Trotzdem gilt es Nachverdichtungspotentiale mehr denn je zu nutzen und den Flächenverbrauch auf ordnungsrechtlichem Wege zu begrenzen sowie Anreize zu flächensparendem Bauen und Mobilisierung von Brachen und damit zur Verdichtung in den Innenbereichen zu fördern u.a. über entsprechende Änderungen in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bayerische Bauordnung (BayBO).

Jan Halbauer, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat kommentiert die Entscheidung mit gemischten Gefühlen: „Grundsätzlich freue ich mich über die Stärkung der kommunalen Planungshoheit. Die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG ist ein hohes Gut und Teil des Wesens unseres Staates. Nichtsdestotrotz müssen wir Wege und Möglichkeiten finden unsere kostbaren Flächen zu schützen, weil wir schlicht und einfach viel zu wenige davon haben“ und ergänzt: „Erfreulich ist aber, dass das Problem „Flächenfraß“ in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist. Jetzt müssen Lösungsvorschläge auf den Tisch und auch umgesetzt werden. Denn es gibt keinen Planeten B!“

[1] Vgl. Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Stefan Schmidt vom 19.06.2018; BT-Drucksache 19/2840): Ausgewählte Beispiele: Baden-Württemberg 5,6 ha; Niedersachsen 9,7 ha; Hessen 3,0 ha; Nordrhein-Westfalen 9,5 ha;

[2] Vgl. ebd.